Seitentitel: Hartz IV

Geschlechtspezifische Bedarfe bei neuen
Grundlagen für Hartz IV berücksichtigen

DARMSTADT, 1. März 2010. Bis zum 1. Januar 2011 muss der Gesetzgeber sowohl für Kinder als auch für Erwachsene die Regelsätze für Hartz IV neu berechnen und in Kraft setzen. Zahlengrundlage und Berechnungsmethode müssen künftig nachvollziehbar sein. Dazu gehört auch, dass endlich die geschlechtspezifischen Bedarfe von Frauen und ihre Aufgaben, die sie insbesondere in Familien übernehmen, berücksichtigt werden, fordern die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V..

Familienplanung
Ein Beispiel für Auswirkungen von Armut und Hartz IV insbesondere für Frauen sind die Schwierigkeiten und Einschränkungen bei den Möglichkeiten der Familienplanung. Kosten für Verhütungsmittel steigen stetig, werden aber bei der Ermittlung des Bedarfs von Sozialgeld- und ALG II - Empfängerinnen nicht berücksichtigt. Durchschnittlich müssen ca. 10 bis 15 Euro im Monat für Verhütung aufgewendet werden. Die Regelleistung für Gesundheitspflege insgesamt sieht lediglich 13,75 Euro vor. Frauen haben somit große Schwierigkeiten, Verhütungsmittel zu finanzieren, insbesondere dann, wenn einmalig hohe Kosten aufzubringen sind, z. B. bei der Entscheidung für eine Spirale, beim Kauf einer kostengünstigeren Sechs-Monatspackung der Pille oder einer Sterilisation. Unbestritten ist sicher auch, dass bei Frauen vor der Menopause die monatlichen Kosten für Hygieneartikel deutlich höher sind als bei Männern.

Gesundheit
Hinzu kommt, dass in den 13,75 Euro für Gesundheitspflege die Praxisgebühr und auch weitere Medikamente wie Schmerztabletten enthalten sein sollen. Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Einschränkungen im Gesundheitsbereich haben direkte Auswirkungen für Bezieherinnen von Hartz IV-Leistungen. Beispielsweise werden bei ärztlich verordneten Therapien von Kindern die Fahrtkosten der sie begleitenden Eltern nicht erstattet. Die Krankenkassen sehen diese Leistung nicht vor, mit der Folge, dass diese Kosten auch nicht als Sonderbedarf nach dem Sozialgesetz übernommen werden können. Das betrifft insbesondere Familien, Frauen und Kinder. Im September 2009 erhielten gut 1,7 Millionen Unter-15-Jährige Hartz IV-Leistungen. Unter den Hartz IV-Beziehenden sind 636.000 Alleinerziehende, darunter 600.000 Frauen.

Bildung
Nach der bisherigen Berechnungsgrundlage wird Hartz IV-Beziehenden monatlich null Euro für Bildung zugestanden. Gerade junge Eltern, die eine Familie gegründet haben, suchen Begleitung und Bildungsangebote für sich und ihre Kinder. Doch selbst kostengünstige Präventionskurse und Eltern-Kind-Gruppen. z.B. in Familien-Bildungsstätten, sind für Hartz IV-Beziehende unbezahlbar. Einen Anspruch auf Beihilfen gibt es nicht.

Der Vorstand der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V. fordert, dass der Gesetzgeber Regelungen schafft, die es ermöglichen, individuelle Sonderbelastungen durch Beihilfen aufzufangen. Leistungen für Familienplanung sind als unabweisbare, laufende Leistungen eines besonderen Bedarfs anzuerkennen. Ebenso müssen in der Gesetzgebung künftig Sonderregelungen geschaffen werden, die ermöglichen, Notsituationen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in Familien zu berücksichtigen und hier Hilfe zu ermöglichen.
Für den Bereich Bildung fordern die Evangelischen Frauen, dass anerkannt wird, dass alle Menschen einen Anspruch auf Bildung haben. Dazu gehören auch Angebote, die Menschen darin unterstützen, ihren Alltag zu meistern und die sie insbesondere in ihren Elternkompetenzen stärken.


Christiane Drewello-Merkel
Vorsitzende des Vorstands der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V.


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