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Gewalthilfegesetz verabschiedet

An einem der letzten Sitzungstage hat der Bundestag am 31. Januar dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Damit haben gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Und: Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung und stellt 2,6 Millionen Euro für den Ausbau und die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stärkt das Gesetz die so wichtige Präventionsarbeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Dennoch: Viele wichtige Forderungen blieben unberücksichtigt. Im Gegenteil – im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf beinhaltet das Gesetz eklatante Rückschritte: Es fehlt der Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt für trans, nicht-binäre und inter Personen. Sie sind besonders von Gewalt betroffen und nach wie vor nicht ausreichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Und vor allem: Der Rechtsanspruch gilt erst ab 2032! Das sind noch sieben Jahre! Für viele Frauen wird das zu spät sein.

Weitere Informationen beim Deutschen Frauenrat.

Bildunterschrift:
Stellvertretend für Frauen und Mädchen in Deutschland übergaben der Deutschen Frauenrat sowie UN Women Deutschland ihren Brandbrief „Stoppt Gewalt gegen Frauen – JETZT!“ an Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Mitte). Auch die prominenten Erstunterzeichnerinnen Natalia Wörner, Ruth Moschner, Regina Halmich und Ursula Karven (v.l.n.r.) waren vor Ort, um ein starkes Zeichen für den Gewaltschutz zu setzen. 

Foto: innn.it e.V.

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