Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich verboten und werden durch das Strafrecht geregelt. Die Forderung nach Entkriminalisierung und einer Neuregelung des §218 wirft viele Fragen und Sorgen auf. In unserer digitalen Denkwerkstatt möchten wir Überlegungen und Argumente aufzeigen, warum die Herausnahme des § 218 aus dem Strafgesetzbuch bei vorzuhaltendem Beratungsangebot und guter medizinischer Versorgung von Frauen wichtig ist.
Impulsgeberinnen: Dr. Eske Wollrad, Theologin, Geschäftsführerin Ev. Zentrum Frauen und Männer, Ursula Kunz, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberaterin Diakonie, Verena Schickle, AG Sexuelle u. reproduktive Gesundheit, Rechte und Gerechtigkeit der LAG der Frauen– und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg.
Im Anschluss an die Impulse freuen wir uns auf Austausch und Diskussion. Alle interessierten Frauen sind herzlich willkommen!
Mit diesem Link geht es direkt zur Anmeldung: Selbstbestimmung – ein Menschenrecht – Die Kontroverse um §218