Interview Kathrin Reis
Die Bundesregierung hat im vergangenen Sommer einen Entwurf für eine Überarbeitung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt. Darin soll festgeschrieben werden, dass ehrenamtliche Richter*innen – besser bekannt als Schöff*innen – zwingend nicht berufen werden dürfen, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue besteht. Bereits berufene Schöff*innen sollen außerdem entlassen werden, sollten entsprechende Zweifel aufkommen. Damit soll explizit verhindert werden, dass rechtsradikale Gruppen ihre Anhänger*innen in diesem einflussreichen Ehrenamt platzieren und damit weitreichenden Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen können.
Mitte Januar hat sich der Rechtsausschuss des Bundestags mit den geplanten Änderungen befasst und dazu unterschiedliche Expert*innen angehört (ausführlich nachzulesen hier). Die Sachverständigen begrüßten mehrheitlich die angestrebten Änderungen, einige sahen jedoch noch Nachbesserungsbedarf.
Auch wenn das Gesetz noch in Arbeit ist und sich entsprechende Änderungen dann auch noch in der Praxis bewähren müssen, wollen wir die Diskussion darüber heute zum Anlass nehmen, mit unserer Vorstandsfrau Kathrin Reis über das Thema zu sprechen: Sie war in der Amtsperiode 2019 bis 2023 als Schöffin am Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Frankfurt tätig.
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