Weil sie auf der Homepage ihrer Arztpraxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert, ist die Ärztin Kristina Hänel heute durch das Oberlandesgericht in Frankfurt rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen den § 219a StGB verurteilt worden. Demzufolge muss sie die sachlichen Informationen zu diesem medizinischen Eingriff von ihrer Website entfernen. „Wir kritisieren dieses Urteil entschieden“, so Luise Böttcher, Vorsitzende des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V.
Frauen haben ein Recht auf freie Information
Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. kritisiert die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel

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