Rechtsstreit zum §219a StGB
Ein langer Weg liegt hinter Kristina Hänel. Im Rechtsstreit um den Verstoß gegen den umstrittenen Paragrafen 219a StGB musste die Ärztin durch alle Instanzen gehen. Sie wurde vor vier Wochen vom Oberlandesgericht Frankfurt letztinstanzlich verurteilt. Jetzt legt sie Verfassungsbeschwerde ein.
Der Paragraf soll gestrichen werden, weil er die Informationsfreiheit von Frauen beschneidet und Ärzt*innen kriminali-siert, die ihrer Aufklärungspflicht nachkommen wollen – dies ist die Forderung eines breiten Bündnisses, welches das Vorhaben von Kristina Hänel unterstützt. Auch der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. setzt sich seit Beginn des Rechtsstreits dafür ein. Neben Kristina Hänel haben auch andere Ärzt*innen mit den Rechtsfolgen des Paragrafen zu kämpfen gehabt. So liegt in Karlsruhe bereits die Verfassungsbeschwerde von Betti-na Gaber aus Berlin vor.
Der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. begrüßt es, dass die Anliegen von Frauen nun vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt werden und fordert nachdrücklich die Streichung des § 219a StGB.
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