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§219a: zum Urteil gegen Kristina Hänel

Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. kritisiert die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel

Weil sie auf der Homepage ihrer Arztpraxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert, ist die Ärztin Kristina Hänel heute durch das Oberlandesgericht in Frankfurt rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen den § 219a StGB verurteilt worden. Demzufolge muss sie die sachlichen Informationen zu diesem medizinischen Eingriff von ihrer Website entfernen. „Wir kritisieren dieses Urteil entschieden“, so Luise Böttcher, Vorsitzende des Landesverbands Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. „Als allererstes brauchen Schwangere in Konfliktsituationen sachliche und fachliche Informationen. Wo sonst sollten sie hingehen, als zur Ärztin ihrer Wahl und ihres Vertrauens? Dieses Urteil verwehrt Frauen in Konfliktsituationen weiterhin den freien Zugang zu dringend benötigten Informationen.“

Nach aktueller Rechtslage gelten Abtreibungen nach einer Beratung zwar als straffrei, jedoch nicht die Weitergabe von Informationen darüber durch Ärzt*innen. 2017 wurde Kristina Hänel erstmals verurteilt, weil sie online über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informiert hatte. Grundlage für das Urteil war der Paragraf 219a StGB. Auch wenn der sogenannte ‚Werbeparagraf‘ zwischenzeitlich geändert und das Urteil gegen Kristina Hänel für nicht rechtskräftig erklärt wurde, dürfen Ärzt*innen dennoch keine weiterführenden Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Homepage veröffentlichen. Sie dürfen lediglich bekannt machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Kristina Hänel kämpfte weiter und hofft letzten Endes auf eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht: „Es ist absurd, dass Frauen kein Recht auf freie Informationen haben sollen.“

Für ihren konsequenten Einsatz für die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB und für das Informationsrecht von Frauen hat Kristina Hänel bundesweit viel Aufmerksamkeit erfahren. Der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. verlieh ihr 2019 den Katharina-Zell-Preis und ehrte damit ihr unerschrockenes Vorgehen und ihren konsequenten Einsatz für Frauen in Konfliktsituationen. Der Verband setzt sich seit Jahren für die Streichung des Paragrafen ein, auch weil er aus der Gesetzgebung der Nationalsozialisten stammt, die damit restriktive Kontrolle und Familienpolitik betrieben.

In diesem Flyer finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Hier geht es zu einem Video der Schauspielerin und Kabarettistin Maren Kroymann.

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