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Informationsfreiheit für Frauen wird vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt

Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. begrüßt Klärung des Prozesses um den §219a vor dem obersten juristischen Gremium

Ein langer Weg liegt hinter Kristina Hänel. Im Rechtsstreit um den Verstoß gegen den umstrittenen Paragrafen 219a StGB musste die Ärztin durch alle Instanzen gehen. Sie wurde vor vier Wochen vom Oberlandesgericht Frankfurt letztinstanzlich verurteilt. Jetzt legt sie Verfassungsbeschwerde ein. Der Paragraf soll gestrichen werden, weil er die Informationsfreiheit von Frauen beschneidet und Ärzt*innen kriminalisiert, die ihrer Aufklärungspflicht nachkommen wollen – dies ist die Forderung eines breiten Bündnisses, welches das Vorhaben von Kristina Hänel unterstützt. Auch der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. setzt sich seit Beginn des Rechtsstreits dafür ein. Neben Kristina Hänel haben auch andere Ärzt*innen mit den Rechtsfolgen des Paragrafen zu kämpfen gehabt. So liegt in Karlsruhe bereits die Verfassungsbeschwerde von Bettina Gaber aus Berlin vor.
Der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V. begrüßt es, dass die Anliegen von Frauen nun vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt werden und fordert nachdrücklich die Streichung des § 219a StGB.

Weiterlesen in der Pressemitteilung:

PM_EFHN_Bundesverfassungsgericht

Ihr Ansprechpartnerin für Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Mareike Rückziegel

Telefon 06151 62706 – 23
mareike.rueckziegel@evangelischefrauen.de