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§ 218 Abtreibung: eine Frage der reproduktiven Selbstbestimmung

„Frauen sollten selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können“ – diese Aussage ist eigentlich gesellschaftlicher Konsens, vor allem in der Kirche: 90 Prozent der befragten Christ*innen der EKD stimmten bei der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS 2018) dieser Aussage zu.

Trotzdem ist das Bild der christlichen Haltung bei der Frage nach dem Schwangerschaftsabbruch geprägt von so genannten Lebensschützer*innen, die Beratungsstellen belagern, Ratsuchende und Mitarbeiter*innen belästigen und wahlweise Drohnachrichten oder Anhänger mit Schutzheiligen in den Briefkasten werfen. Warum setzen wir dem als engagierte Christinnen so wenig entgegen?

Darum ging es in der Feministischen Werkstatt zum Paragraph 218 am 25. Mai in Frankfurt. Im Mittelpunkt standen die Fragen, wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes geregelt werden könnte, welche theologischen und ethischen Argumente sich für eine selbstbestimmte Entscheidung der Schwangeren ins Feld führen lassen, welche frauenfeindlichen Narrative einfach nicht tot zu kriegen sind und mit welchen Strategien durch zivilgesellschaftlichen Einsatz bereits Erfolge erzielt werden konnten.

Dr. Daphne Hahn, Professorin für Gesundheitswissenschaften und empirische Sozialforschung an der Hochschule Fulda, stellte erste Ergebnisse der ELSA-Studie vor, die die Erfahrungen ungewollt Schwangerer mit den Beratungs- und Versorgungsangeboten in Deutschland untersucht. Und Kerstin Karst von pro.familia Frankfurt nahm die Teilnehmerinnen mit in die Realität des Beratungsalltags.

Wo das Einverständnis der Frau zur Schwangerschaft schon in der Bibel vorkommt und weitere Erkenntnisse der Werkstatt finden Sie hier.

Foto: Flickr / ponte1112

Fotos: Clara Böhme / EFHN

 

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